Liebe Zuchtfreundinnen und Zuchtfreunde,
wir möchten Sie hiermit gerne auf die Fördermöglichkeiten der Ehrenamtsstiftung M-V im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aufmerksam machen. Auch in unserem Landesverband sind aufgrund der der Pandemie und der Vogelgrippe-Situation unzählige Veranstaltungen ausgefallen. Die Ehrenamtsstiftung kann hier vielleicht ein nützlicher Partner sein.
„Im Verein geht gerade nichts so wie sonst? Zeit, die Vereinsarbeit mal zu durchdenken und vielleicht das ein oder andere anders aufzustellen? Wie bleibt man jetzt mit den Mitgliedern in Kontakt? Wie soll man die Miete zahlen ohne Einnahmen?
Machen Sie ihren Verein krisenfest. Wir unterstützen Sie dabei mit Mitteln aus dem Soforthilfe-Fonds für’s Ehrenamt. Anträge können – solange die Gelder reichen – noch bis zum 31.03.2021 gestellt werden. Gern auch zum zweiten Mal. Vorrang haben aber Vereine, die zum ersten Mal die Soforthilfe in Anspruch nehmen wollen.
Was wird gefördert?
Als Soforthilfe für das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in Mecklenburg-Vorpommern können gemeinnützige Institutionen, z.B. Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, von der Ehrenamtsstiftung MV finanzielle und ideelle Unterstützung erhalten, um akute Notlagen zu verhindern oder zu beseitigen. Pauschale Einnahmeausfälle können nicht gefördert werden. Nur unabdingbare Kosten, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen und durch Einnahmeausfälle schwer bis gar nicht zu begleichen sind, sind förderfähig. Ebenso werden Hilfsangebote, z.B. Nachbarschaftsinitiativen unterstützt.
Die finanzielle Unterstützung beträgt im Regelfall bis zu 1.000 Euro, bei besonderem Bedarf bis zu 3.000 Euro. Daneben steht die Ehrenamtsstiftung auch mit rechtlichem Rat und Fortbildungsangeboten hilfreich zur Seite.“
Soweit die Veröffentlichung der Ehrenamtsstiftung M-V.
Wichtig ist, dass nur gemeinnützige Vereine die Förderung erhalten können.
Genaue Informationen sind unter folgendem Link zu erhalten:
https://www.ehrenamtsstiftung-mv.de/foerderung/soforthilfe/
Gerne möchten wir auch darauf hinweisen, dass es im Zusammenhang mit der Pandemie keine Unterstützung des BDRG e. V. gibt und auch der Landesverband kein Empfänger von Zuwendungen aus den Corona-Fonds seinen kann, da wir aufgrund der steuerrechtlichen Regelungen nicht gemeinnützig sind.
Wir haben in der Pandemie als Einer der wenigen LV viel bewegt (z. B. JHV im Umlaufverfahren, Hygienekonzepte für die Schauen auf OV-Ebene, LV-Schau, Preise für LV-Meister versendet, LVP versendet usw.). Diese Maßnahmen haben zusätzliche Kosten für den LV verursacht, aber diese Kosten haben wir sehr gerne getätigt. In M-V gilt, die Arbeit des LV-Vorstandes muss den Vereinen und den Züchterinnen und Züchtern dienen.
Wir hoffen sehr, dass Ihr alle dies so verstehen könnt und unsere Entscheidungen auch entsprechend nachvollziehen könnt.
Gerne sind wir immer zum persönlichen Dialog bereit.
Mit freundlichen Grüßen
der Landesvorstand